Der "sexuelle Missbrauch von Kindern
und Jugendlichen" bzw. sexualisierte Gewalt an den Schutzbefohlenen durch
pädagogische Fachkräfte und Priester ist derzeit ein vieldiskutiertes Thema in
den Medien. Die Politik reagierte mit einen "Runden Tisch" mit
Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Organisationen, um solche Übergriffe
auf Kinder und Jugendliche zukünftig möglichst auszuschließen.
Prävention statt formaler Kontrolle!
Für Verunsicherung sorgte in diesem
Zusammenhang eine etwas unscharfe Pressemeldung der dpa, in der es heißt: "Wer beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige
betreut, erzieht oder ausbildet, muss auf Verlangen des Arbeitgebers ein
erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das auch über geringfügige Strafen
Auskunft gibt." (dpa vom 29.4.2010). Diese Pressemeldung nimmt
Bezug auf die Novellierung des Bundes-Zentralregistergesetzes, welche am
1.5.2010 in Kraft getreten ist. In diesem Gesetz wurde mit § 30a
BZRG ein erweitertes Führungszeugnis eingeführt. Dieses KÖNNEN (!) auch
Ehrenamtliche in der Jugendhilfe erhalten - Nicht: MÜSSEN!-. Nur unter
bestimmten Bedingungen kann es möglich sein, dass Ehrenamtliche ein Führungszeugnis
tatsächlich benötigen. Dazu gehören Tätigkeiten von sogenannten
"ehrenamtlich tätigen Fachkräfte") bei Bestehen einer vertraglichen
Vereinbarung mit einem öffentlichen Träger (wenn Ehrenamtliche für Leistungen
nach dem SGB VIII ) eingesetzt werden/Vereinbarung gem. § 8a Abs. 2 SGB
VIII). Das sind aber Ausnahmen.
Noch gibt es keine Verpflichtung für
ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zum Beispiel bei der
Beantragung der Juleica) ein Führungszeugnis) vorzulegen! Die Medienberichte
der letzten Tage, wonach es eine Führungszeugnispflicht für alle Ehrenamtlichen
gäbe, sind insoweit nicht zutreffend. Im Vordergrund müssen Prävention und
Sensibilisierung statt formaler Kontrolle stehen.
Ergänzend verweise ich an
dieser Stelle auch auf die Informationen zum Umgang mit und zur Prävention von
sexuellem Missbrauch im CVJM hin, die ihr unter www.cvjm.de findet
.
Weitere Stellungnahmen und
Informationen zum Thema zudem auf der Seite des Deutschen Bundesjugendrings
unter www.jugendserver.de